EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle – kurz PPWR

PPWR: Wir kümmern uns um unsere Pflichten

Die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle – kurz PPWR – bringt neue Anforderungen an Verpackungen und an die Akteure entlang der Lieferkette.

Für uns als Fachgroßhändler mit einem breiten Sortiment aus Reinigung, Pflege und Hygiene bedeutet die PPWR vor allem: Wir müssen genau prüfen, welche Pflichten uns für die einzelnen Produkte und Verpackungen treffen. Dabei ist ein Punkt besonders wichtig: Nicht jeder Händler hat für jedes Produkt die gleichen Pflichten. Entscheidend ist die jeweilige Rolle in der Lieferkette.Wir arbeiten daher daran, die für uns relevanten Daten und Nachweise zu erfassen und unsere Prozesse an die neuen Vorgaben anzupassen.

Was ist die PPWR?

Die PPWR soll Verpackungsabfälle vermeiden, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen verbessern und die Kreislaufwirtschaft stärken. Dafür führt die Verordnung schrittweise neue Vorgaben für die Gestaltung, Zusammensetzung, Kennzeichnung und Dokumentation von Verpackungen ein. Die Anforderungen richten sich je nach Rolle an Hersteller, Importeure, Vertreiber und weitere Wirtschaftsakteure. Für uns ist daher entscheidend, bei jedem Produkt zu prüfen: Welche Rolle haben wir bei diesem Produkt und welche Pflichten ergeben sich daraus?

Was passiert mit bestehenden Produkten?

Die neuen PPWR-Anforderungen gelten grundsätzlich für Verpackungen und Produkte, die ab dem jeweiligen Stichtag neu in Verkehr gebracht werden. Produkte und Verpackungen, die bereits vor dem jeweiligen Stichtag rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, müssen nicht nachträglich an die neuen PPWR-Anforderungen angepasst werden. Sie können grundsätzlich weiterhin über die bestehenden Lieferketten bereitgestellt werden, soweit die jeweils geltenden Übergangsregelungen dies vorsehen. Für neue Produkte und Verpackungen prüfen wir gemeinsam mit unseren Lieferanten, welche Anforderungen zum jeweiligen Zeitpunkt gelten.

Unsere Eigenmarken: Konformitätserklärung aus einer Hand

Bei unseren Eigenmarken tragen wir als verantwortlicher Wirtschaftsakteur die entsprechenden Pflichten selbst. Für diese Produkte erstellen wir die erforderlichen EU-Konformitätserklärungen bzw. stellen deren Erstellung sicher. Die dazu erforderlichen Daten und Nachweise erfassen und prüfen wir gemeinsam mit unseren Lieferanten. Wenn Sie zu einem unserer Eigenmarkenprodukte eine konkrete Konformitätserklärung benötigen, können Sie diese bei uns anfragen. Damit haben Sie bei unseren Eigenmarken einen direkten Ansprechpartner für die relevanten PPWR-Nachweise.

Produkte deutscher Hersteller: klare Zuständigkeiten

Unser Sortiment umfasst auch zahlreiche Markenprodukte deutscher Hersteller. Bei diesen Produkten sind wir in der Regel Vertreiber. Die Verantwortung für die Konformität der Verpackung und die Erstellung der entsprechenden EU-Konformitätserklärung liegt beim jeweils verantwortlichen Hersteller bzw. Wirtschaftsakteur. Wir erstellen für diese Markenprodukte daher keine eigenen pauschalen Konformitätserklärungen. Sollten Sie für ein bestimmtes Produkt einen Nachweis benötigen, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Hersteller bzw. verantwortlichen Wirtschaftsakteur.

Produkte aus dem Ausland: Hier prüfen wir unsere eigenen Pflichten

Wir beziehen einen Teil unseres Sortiments von Lieferanten aus anderen EU-Mitgliedstaaten und aus Drittländern. Hier prüfen wir genau, welche Rolle wir nach der PPWR einnehmen und welche eigenen Pflichten daraus entstehen. Insbesondere bei Produkten aus Drittländern können sich für uns als Importeur eigene Prüf-, Dokumentations- und Nachweispflichten ergeben. Für diese Produkte sammeln wir die erforderlichen Angaben und Unterlagen bei unseren Lieferanten und prüfen, welche Nachweise wir für unsere eigenen Pflichten benötigen. Damit stellen wir sicher, dass wir unserer Verantwortung für die Produkte nachkommen, bei denen uns die PPWR eigene Pflichten auferlegt.

Was bedeutet das für Sie?

Die PPWR führt nicht dazu, dass wir für jedes Produkt unseres Sortiments eine eigene Konformitätserklärung erstellen oder sämtliche Unterlagen aller Hersteller vorhalten. Vielmehr richten wir unsere Prozesse nach der jeweiligen Rolle in der Lieferkette aus: Bei unseren Eigenmarken stellen wir die Konformitätserklärungen bereit. Bei Markenprodukten deutscher Hersteller bleibt der jeweilige Hersteller für seine Konformität verantwortlich. Bei Importprodukten prüfen und erfüllen wir die Pflichten, die uns aufgrund unserer Rolle als Importeur treffen. So schaffen wir eine klare Zuständigkeit und stellen sicher, dass wir die für uns geltenden Anforderungen der PPWR erfüllen.

Wir sammeln die für uns relevanten Daten

Die PPWR bringt viele neue Anforderungen an Verpackungsdaten mit sich. Dazu können je nach Produkt unter anderem Angaben zu Material, Aufbau, Gewicht, Materialanteilen und Recyclingfähigkeit gehören. Wir erfassen diese Daten dort, wo sie für unsere eigenen Pflichten erforderlich sind. Bei Importprodukten stimmen wir uns dazu mit unseren Lieferanten aus der EU und aus Drittländern ab. Dabei bauen wir unsere Datenbasis Schritt für Schritt aus und passen unsere Prozesse an die weiteren Anforderungen der PPWR an.

Unser Anspruch

Die PPWR stellt Unternehmen entlang der Lieferkette vor neue Aufgaben. Wir nehmen diese Anforderungen ernst und setzen die für uns geltenden Vorgaben Schritt für Schritt um. Dabei gilt für uns: Wir übernehmen Verantwortung dort, wo uns die PPWR eigene Pflichten auferlegt, und achten zugleich auf eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten innerhalb der Lieferkette. Wenn Sie zu einem konkreten Eigenmarkenprodukt oder zu einem importierten Produkt Fragen zu den verfügbaren PPWR-Unterlagen haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen den jeweiligen Einzelfall und stellen die für uns relevanten Informationen und Nachweise zur Verfügung.

Margot Becker

11.09.2026

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