PPWR: Wir kümmern uns um unsere Pflichten
Die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle – kurz PPWR – bringt neue Anforderungen an Verpackungen und an die Akteure entlang der Lieferkette.
Für uns als Fachgroßhändler mit einem breiten Sortiment aus Reinigung, Pflege und Hygiene bedeutet die PPWR vor allem: Wir müssen genau prüfen, welche Pflichten uns für die einzelnen Produkte und Verpackungen treffen. Dabei ist ein Punkt besonders wichtig: Nicht jeder Händler hat für jedes Produkt die gleichen Pflichten. Entscheidend ist die jeweilige Rolle in der Lieferkette.Wir arbeiten daher daran, die für uns relevanten Daten und Nachweise zu erfassen und unsere Prozesse an die neuen Vorgaben anzupassen.
Was ist die PPWR?
Die PPWR soll Verpackungsabfälle vermeiden, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen verbessern und die Kreislaufwirtschaft stärken. Dafür führt die Verordnung schrittweise neue Vorgaben für die Gestaltung, Zusammensetzung, Kennzeichnung und Dokumentation von Verpackungen ein. Die Anforderungen richten sich je nach Rolle an Hersteller, Importeure, Vertreiber und weitere Wirtschaftsakteure. Für uns ist daher entscheidend, bei jedem Produkt zu prüfen: Welche Rolle haben wir bei diesem Produkt und welche Pflichten ergeben sich daraus?
Was passiert mit bestehenden Produkten?
Die neuen PPWR-Anforderungen gelten grundsätzlich für Verpackungen und Produkte, die ab dem jeweiligen Stichtag neu in Verkehr gebracht werden. Produkte und Verpackungen, die bereits vor dem jeweiligen Stichtag rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, müssen nicht nachträglich an die neuen PPWR-Anforderungen angepasst werden. Sie können grundsätzlich weiterhin über die bestehenden Lieferketten bereitgestellt werden, soweit die jeweils geltenden Übergangsregelungen dies vorsehen. Für neue Produkte und Verpackungen prüfen wir gemeinsam mit unseren Lieferanten, welche Anforderungen zum jeweiligen Zeitpunkt gelten.
Unsere Eigenmarken: Konformitätserklärung aus einer Hand
Bei unseren Eigenmarken tragen wir als verantwortlicher Wirtschaftsakteur die entsprechenden Pflichten selbst. Für diese Produkte erstellen wir die erforderlichen EU-Konformitätserklärungen bzw. stellen deren Erstellung sicher. Die dazu erforderlichen Daten und Nachweise erfassen und prüfen wir gemeinsam mit unseren Lieferanten. Wenn Sie zu einem unserer Eigenmarkenprodukte eine konkrete Konformitätserklärung benötigen, können Sie diese bei uns anfragen. Damit haben Sie bei unseren Eigenmarken einen direkten Ansprechpartner für die relevanten PPWR-Nachweise.
Unser Anspruch
Die PPWR stellt Unternehmen entlang der Lieferkette vor neue Aufgaben. Wir nehmen diese Anforderungen ernst und setzen die für uns geltenden Vorgaben Schritt für Schritt um. Dabei gilt für uns: Wir übernehmen Verantwortung dort, wo uns die PPWR eigene Pflichten auferlegt, und achten zugleich auf eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten innerhalb der Lieferkette. Wenn Sie zu einem konkreten Eigenmarkenprodukt oder zu einem importierten Produkt Fragen zu den verfügbaren PPWR-Unterlagen haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen den jeweiligen Einzelfall und stellen die für uns relevanten Informationen und Nachweise zur Verfügung.
Margot Becker
11.09.2026
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