Neue Hygienevorgaben für Pflegeeinrichtungen: So erfüllen Sie die Anforderungen ohne eigene Hygienefachkraft!
Hygieneberatung wird Pflicht:
Was Einrichtungen jetzt wissen müssen!
Seit Oktober 2025 gelten in Brandenburg neue Anforderungen an die Hygiene und Infektionsprävention in vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Die Verordnung verpflichtet Einrichtungen dazu, eine regelmäßige fachliche Beratung durch eine staatlich anerkannte Hygienefachkraft sicherzustellen.
Für viele Träger stellt sich damit eine zentrale Frage: Wie lassen sich die neuen Anforderungen wirtschaftlich und rechtssicher erfüllen, wenn keine eigene Hygienefachkraft vorhanden ist?



