EU Verordnung 2019/1148 – worum geht es?

Bei der EU-Verordnung 2019/1148 geht es um die Kontrolle der Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe. Darunter fallen Substanzen wie Kaliumnitrat, Kalziumnitrat, Salpetersäure und Wasserstoffperoxid, aber auch gewöhnliche ammoniumnitrathaltige Dünger wie KAS 27, AN 24 + 6S und einige Volldünger mit einem hohen Stickstoffanteil und einige Spezialdünger für den Profianwender im Gartenbau und öffentlichen Grün.

Diese Verordnung hat erhebliche Auswirkungen auf den Handel. Alle Beteiligten der Lieferkette müssen sicherstellen, dass die Produkte nur für den ursprünglich gekauften Zweck verwendet werden. Auch gehen einige Einschränkungen und Pflichten für den Handel damit einher:

  • Keine Abgabe an Mitglieder der Allgemeinheit, sondern nur im Zusammenhang mit einer gewerblichen, unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit
  • Informationspflicht entlang der Lieferkette, d.h. entsprechende Deklaration eines solchen Ausgangsstoffes
  • Überprüfung der Kunden bei Abgabe beschränkter Ausgangsstoffe (z.B. KAS, 24 N + 6S) hinsichtlich Wirtschaftsteilnehmer (z.B. Landwirt) oder gewerblicher Verwender
  • Unverzügliche Meldung an Behörden bei verdächtigen Transaktionen (z.B. Kauf unüblicher Mengen, Kunde will Identität nicht preisgeben oder explizit nur bar bezahlen)
  • Meldung von Diebstahl beschränkter Ausgangsstoffe

Unsere Fachhändler müssen sich gegenüber ihren Lieferanten erklären und genauso sind sie gezwungen, ihren Kunden gegenüber die Informationen abzuverlangen. Diese umfangreichen Dokumentationen sind 18 Monate aufzubewahren.

© mobiloclean Handelsgruppe GmbH + Co. KG

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