04.02.2022

Butylglykol

Aktuell hört man seitens der Chemiehersteller immer wieder Äußerungen und Statements zum Thema Butylglykol.

Worum geht es?

2-Butoxyethanol ist als Lösemittel in einer Reihe von Reinigungsmitteln für die Gebäudereinigung enthalten. Als Rohstoff in Grundreinigern verbessert Butylglykol die Leistungsfähigkeit und Schnelligkeit dieser Produkte deutlich. So hilft dieser Zusatz, dass die Feuchtigkeit schneller abtrocknet und eine streifenfreie Oberfläche gewährleistet werden kann.

Der Inhaltsstoff ist nach der aktuellen REACH-Verordnung bis auf weiteres als akut toxisch Kategorie 4 (oral und inhalativ) sowie als haut- und augenreizend Kategorie 2 eingestuft. Über eine Einstufung der inhalativen akuten Toxizität muss noch entschieden werden. Bis dahin werden vorerst 2-Butoxyethanol-haltige Grundreiniger weiterhin im bisherigen Umfang auf dem Markt verfügbar sein.

Es ist derzeit nicht sicher, ob es überhaupt zu einer Verschärfung der Einstufung von aktuell „gesundheitsschädlich“ auf „giftig“ kommen wird. Sollte dieser Fall jedoch eintreten, dann müsste die neue Einstufung im Rahmen einer 18-monatigen Übergangsfrist voraussichtlich erst gegen Ende 2023 umgesetzt werden.

Butylglykol ist aktuell auf der Liste der Richtgrenzwerte der EU aufgeführt. In Deutschland ist ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) in Höhe von 49 mg/m³ festgelegt. Womit der deutsche AGW nur halb so hoch ist wie der europäische und damit doppelt so streng. Erste Auswertungen von tätigkeitsbezogenen Arbeitsplatzmessungen bei der Grundreinigung von Fußböden in der Gebäudereinigung haben gezeigt, dass es bei butylglykolhaltigen Produkten zu einer Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes kommen kann, wenn man z.B. nicht wie üblich auf eine ausreichende Belüftung achtet. Im Mischungsverhältnis 1:3 werden die Grenzwerte im Übrigen bei sachgemäßer Anwendung nicht erreicht.

Verschiedene Hersteller haben schon den Rohstoff aus ihren Produkten entfernt oder sind dabei Inhaltsstoffe abzutauschen. Es gibt bereits jetzt gute Alternativen von allen Lieferanten von Grundreinigern auf dem Markt. Bei dem Gebrauch dieser Produkte sollte stets auf eine vorschriftsmäßige Anwendung geachtet werden.

Zum vorschriftsmäßigen Umgang mit 2-Butoxyethanol-haltigen Reinigungsmitteln unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes haben Vertreter der BG BAU, des IHO und des Bundesinnungsverbandes deshalb ein gemeinsames Merkblatt erarbeitet, das Sie hier herunterladen können:

Praxisleitfaden Beschichtungen

Faktenblatt Butoxyethanol

Margot Becker

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© mobiloclean Handelsgruppe GmbH + Co. KG

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